Seite angelegt am: 10.01.2008
;
Letze Bearbeitung:
13.08.2020
Beschränkung des UV auf Minderjährigkeit
Nach § 1 UVG hat der Bund auf den gesetzlichen Unterhaltsanspruch von minderjährigen Kinder Vorschüsse zu leisten.
Die Beschränkung auf minderjährige Kinder begegnet nach der Judikatur keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
§ 1 UVG ab 07.11.1985
Anwendungsbereich
UVG § 1 Der Bund hat auf den gesetzlichen Unterhalt minderjähriger Kinder nach diesem Bundesgesetz Vorschüsse zu gewähren.