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Seite angelegt am: 10.01.2008 ; Letze Bearbeitung: 13.08.2020

Beschränkung des UV auf Minderjährigkeit

Nach § 1 UVG hat der Bund auf den gesetzlichen Unterhaltsanspruch von minderjährigen Kinder Vorschüsse zu leisten.

Die Beschränkung auf minderjährige Kinder begegnet nach der Judikatur keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

§ 1 UVG ab 07.11.1985

Anwendungsbereich

UVG § 1 Der Bund hat auf den gesetzlichen Unterhalt minderjähriger Kinder nach diesem Bundesgesetz Vorschüsse zu gewähren.