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Seite angelegt am: 05.01.2021 ; Letze Bearbeitung: 05.01.2021

Mitteilungspflicht, Verletzung muss kausal für Auszahlung des UV sein

Verletzung der Mitteilungspflicht begründet nur dann Ersatzpflicht nach § 22 Abs 1 UVG, wenn dadurch die Gewährung der Vorschüsse veranlasst worden ist, diese Verletzung daher für die Auszahlung der Unterhaltsvorschüsse kausal war.