Seite angelegt am: 07.02.2016
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Letze Bearbeitung:
13.08.2020
Selbsterhaltungsfähigkeit, Wiederaufleben
Nach Annahme der fiktiven Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes kann der Unterhaltsanspruch und der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss wieder aufleben.