Seite angelegt am: 24.04.2022
;
Letzte Bearbeitung:
24.04.2022
Beschleunigtes Verfahren
Das Provisorialverfahrens ist auf den Grundsatz der Beschleunigung ausgerichtet. Ein umfangreiches Beweisverfahren ist nicht durchzuführen. Zu beurteilen ist nur, ob die Bescheinigungsmittel zur Dartuung oder Abwehr des Anspruchs ausreichen, um der Anspruch zur Gänze oder unvollständig oder gar nicht glaubhaft gemacht wurde. Der Sinn dieser Einrichtung liegt darin, aufgrund eines Prima-facie-Beweises ohne weitere Erhebungen einstweilige Anordnungen zu treffen.