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Seite angelegt am: 05.08.2025 ; Letze Bearbeitung: 05.08.2025

Körperlicher Angriff

Ein körperlicher Angriff ist jede gezielte Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit des Antragstellers, unabhängig von allfälligen Folgen der Gewaltttätigkeit und muss nicht zu einer Körperverlöetzung führen.