Seite angelegt am: 15.11.2009
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Letze Bearbeitung:
13.08.2020
Legung der Kostennote, Zeitpunkt
Im Provisorialverfahren sind die Kosten spätestens am Ende der Vernehmenstagsatzung zu verzeichnen.
Anmerkung: Es ist sinnvoll in jedem Schriftsatz und in jeder Verhandlung die Kosten sogleich zu verzeichnen.