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Seite angelegt am: 14.06.2022 ; Letze Bearbeitung: 14.06.2022

Kontaktaufnahmeverbot

Zur Auffassung des Antragsgegners, das Verbot der Kontaktaufnahme mit den Antragstellern über Dritte sei überschießende, weil der Antragsteller nicht normal über seinen Rechtsanwalt betreffende Rückgabe des Schlüssels kontaktieren dürfe, ist festzuhalten dass der Schutz nur auf „private Kontakte „erstrecken kann, nicht aber das Zusammentreffen im Rahmen gerichtlicher Verfahren mitumfasst, sohin auch nicht eine Kontaktaufnahme des Vertreters des Antragsgegners zur Schlüsselübergabe.