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Seite angelegt am: 08.11.2009 ; Letze Bearbeitung: 10.08.2020

Zwangslage, die Wohnungsaufgabe erfordert

§ 97 Satz 2 ABGB schließt den Wohnungserhaltungsanspruch des wohnbedürftigen Ehegatten aus, wenn der Wohnungsverlust durch die Umstände erzwungen wird, die Erhaltung der Wohnung dem verfügungsberechtigten Ehegatten unzumutbar ist. Das Gesetz verlangt eine gewisse Zwangslage des verfügungsberechtigten Ehegatten, die ihn zur Aufgabe der Wohnung nötigt; eine echte "Zwangslage" im Sinne fehlender Alternativen ist aber nicht zu fordern.