Seite angelegt am: 29.09.2020
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Letze Bearbeitung:
29.09.2020
Anträge und Tabestände, neue - keine im Rekursverfahren
Das Recht, im Rekurs neue Umstände und Beweismittel anzuführen, enthebt den Rechtsmittelwerber nicht der Notwendigkeit, den Tatbestand, auf den er seinen Antrag stützen will, schon in der ersten Instanz vorzubringen.