Seite angelegt am: 18.03.2021
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Letze Bearbeitung:
18.03.2021
Nebenintervention - keine im Außerstreitverfahren
Die Rechtsfigur der Nebenintervention (§§ 17 ff ZPO) ist auch im Allgemeinen Teil des neuen Außerstreitgesetzes nicht vorgesehen. Es besteht insoweit auch keine planwidrige Gesetzeslücke.