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Seite angelegt am: 10.05.2016 ; Letzte Bearbeitung: 02.08.2020

Frist für die Anfechtung - Revisibilität

Ob bei der Würdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls die geforderte hohe Wahrscheinlichkeit einer unehelichen Vaterschaft vorliegt, bildet - von im Interesse der Rechtssicherheit aufzugreifender Fehlbeurteilung abgesehen - keine erhebliche Rechtsfrage.