Seite angelegt am: 10.05.2016
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Letzte Bearbeitung:
02.08.2020
Frist für die Anfechtung - Revisibilität
Ob bei der Würdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls die geforderte hohe Wahrscheinlichkeit einer unehelichen Vaterschaft vorliegt, bildet - von im Interesse der Rechtssicherheit aufzugreifender Fehlbeurteilung abgesehen - keine erhebliche Rechtsfrage.