Seite angelegt am: 03.10.2013
;
Letzte Bearbeitung:
08.03.2020
Fiktive Anrechnung der Familienbeihilfe
Der OGH hat eine fiktive Anrechnung der Familienbeihilfe bei einem Studenten der später studiert hat und infolge Überschreitung der Altersgrenze keine Familienbeihilfe mehr bezieht (bzw. kein Elternteil) die fiktive Anrechnung ausdrücklich abgelehnt.
Anmerkung: Wenn bei einem Studenten vor dem 24. bzw. 25. LJ. keine FBH mehr zusteht, ist dies ein starkes Indiz dafür, dass der Studienfortschriitt höchst unzureichend ist und daher die Unterhaltsberechtigung schon dem Grunde nach zu diskutieren ist.
Zuletzt bearbeitet am 08.03.2020