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Seite angelegt am: 19.06.2007 ; Letzte Bearbeitung: 08.03.2020

Arbeitslosengeld, Notstandshilfe

Die FBH ist auch nicht anzurechnen, wenn der Unterhaltspflichtige nur steuerfreies Einkommen hat wie Arbeitslosengeld  und Notstandshilfe.


Zuletzt bearbeitet am 08.03.2020