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Seite angelegt am: 27.07.2009 ; Letzte Bearbeitung: 08.03.2020

Anspannungseinkommen und Anrechnung der Familienbeihilfe

Wird der Unterhaltsbemessung im Wege der "Anspannung" ein fiktives oder ein geschätztes Einkommen des Schuldners zugrunde gelegt,so ist dieser so zu stellen wie ein Unterhaltspflichtiger, der ein solches Einkommen tatsächlich bezieht; auch dort wäre somit eine (fiktive) "steuerliche Entlastung" vorzunehmen.


Zuletzt bearbeitet am 08.03.2020