Seite angelegt am: 05.06.2023
;
Letzte Bearbeitung:
05.06.2023
ImmoEst - fiktive nicht zu berücksichtigen
Eine fiktive Immobilienertragssteuer für eine zukünftige (nach dem Aufteilungsverfahren) Veräußerung der Liegenschaft ist bei der Aufteilungsentscheidung nicht zu berücksichtigen.