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Seite angelegt am: 05.06.2023 ; Letzte Bearbeitung: 05.06.2023

ImmoEst - fiktive nicht zu berücksichtigen

Eine fiktive Immobilienertragssteuer für eine zukünftige (nach dem Aufteilungsverfahren) Veräußerung der Liegenschaft ist bei der Aufteilungsentscheidung nicht zu berücksichtigen.