Seite angelegt am: 19.11.2009
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Letzte Bearbeitung:
03.08.2020
IPRG und Aufteilung
Am 29.1.2019 sind die wesentlichen Bestimmungen der Rom IV-Verordnungen in Kraft treten. Sie ändern das bislang im nationalen IPR geregelte Kollisionsrecht und führen bis dato fehlende internationale Zuständigkeits- und Anerkennungsregeln für aufteilungsrechtliche Entscheidungen ein.
Vor dem 29.01.2019
Für die nachteilige Vermögensaufteilung gilt die Kollisionsnorm des § 20 IPRG.