Skip to main content Skip to page footer
Seite angelegt am: 19.11.2009 ; Letzte Bearbeitung: 03.08.2020

IPRG und Aufteilung

Am 29.1.2019 sind die wesentlichen Bestimmungen der Rom IV-Verordnungen in Kraft treten. Sie ändern das bislang im nationalen IPR geregelte Kollisionsrecht und führen bis dato fehlende internationale Zuständigkeits- und Anerkennungsregeln für aufteilungsrechtliche Entscheidungen ein.

Vor dem 29.01.2019

Für die nachteilige Vermögensaufteilung gilt die Kollisionsnorm des § 20 IPRG.