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Seite angelegt am: 03.12.2006 ; Letzte Bearbeitung: 03.08.2020

Neuerungen im Revisionsverfahren im Aufteilungsverfahren

Den Parteien ist es verwehrt, im Verfahren über die Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse im Revisionsrekurs Neuerungen geltend zu machen.