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Seite angelegt am: 19.03.2020 ; Letzte Bearbeitung: 15.12.2020

Computer, eigenmächtige Verschaffung eines Zugangs

Eigenmächtige Verschaffung eines Zugangs zum Computer und den E-Mails des Ehepartners ist eine schwere Eheverfehlung.

Es sei denn es handelte sich um eine nicht vorwerfbare Reaktion auf die Eheverfehlungen des anderen Ehegatten (außereheliche Beziehungen).