Seite angelegt am: 19.03.2020
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Letze Bearbeitung:
15.12.2020
Computer, eigenmächtige Verschaffung eines Zugangs
Eigenmächtige Verschaffung eines Zugangs zum Computer und den E-Mails des Ehepartners ist eine schwere Eheverfehlung.
Es sei denn es handelte sich um eine nicht vorwerfbare Reaktion auf die Eheverfehlungen des anderen Ehegatten (außereheliche Beziehungen).