Seite angelegt am: 01.11.2007
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Letze Bearbeitung:
05.08.2020
Drohungen mit Misshandlungen
Drohungen mit gefährlichen Angriffen sind schwere Eheverfehlungen und ein Verstoß gegen die Pflicht zur anständigen Begegnung.
Drohungen mit Mißhandlungen sind eine schwere Eheverfehlung.