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Seite angelegt am: 01.11.2007 ; Letzte Bearbeitung: 05.08.2020

Drohungen mit Misshandlungen

Drohungen mit gefährlichen Angriffen sind schwere Eheverfehlungen und ein Verstoß gegen die Pflicht zur anständigen Begegnung.

Drohungen mit Mißhandlungen sind eine schwere Eheverfehlung.