Seite angelegt am: 19.08.2021
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Letze Bearbeitung:
19.08.2021
Dritte, übermäßige Einbindung von in das Familienleben
Es stellt eine Eheverfehlung dar, wenn die Ehefrau ohne Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse und berufliche Abkömmlichkeit des Ehemanns, der am liebsten seine Freizeit alleine mit der Familie verbringen wollte, Wochenenden mit Dritten, die Sommermonate Juli/August ausschließlich bei ihren Eltern sowie Urlaube im arbeitsintensiven Juli plante, sodass sich der Ehemann anpasssen musste.