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Seite angelegt am: 03.08.2007 ; Letzte Bearbeitung: 06.08.2020

Falsche Beschuldigung des sexuellen Missbrauchs

Eine falsche Beschuldigung des sexuellen Missbrauchs an der Tochter gegenüber Dritten stellt eine schwere Eheverfehlung dar.

Anmerkung: Angesichts der Häufigkeit solcher Vorwürfe ist anzumerken, dass dies unstrittig für bewusst falsche Vorwürfe gilt (kann das Verbrechen der Verleumdung darstellen). Bei falschen aber nicht bewusst falschen Vorwürfen ist zu utnerscheiden, ob diese in einem "Passenden" Verfahren (Ehescheidung, Obsorge, Besuchsrecht) stattfinden oder außerhalb.