Seite angelegt am: 01.11.2007
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Letzte Bearbeitung:
06.08.2020
Verweigerung der Mitwirkung im Erwerb
Die grundlose Verweigerung der Mitwirkung im Erwerb des Ehegatten stelle eine schwere Ehevefehlung dar.
Die grundlose Verweigerung der Mitwirkung im Erwerb des Ehegatten stelle eine schwere Ehevefehlung dar.