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Seite angelegt am: 13.01.2008 ; Letzte Bearbeitung: 09.08.2020

Kontaktrecht ist Grundrecht der Eltern-Kind-Beziehung

Das Recht auf persönlichen Verkehr zwischen Eltern und Kindern ist ein allgemein anzuerkennendes Menschenrecht. Darüber hinaus ist aber ein Mindestmaß persönlicher Beziehungen eines Kindes zu beiden Elternteilen höchst erwünscht und wird im Dienst der gesunden Entwicklung des Kindes allgemein gefordert.