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Seite angelegt am: 28.06.2007 ; Letzte Bearbeitung: 09.08.2020

Vorbereitung des Kindes auf Besuchskontakte

Der obsorgeberechtigte Elternteil ist dem Kind gegenüber zu dessen Wohl verpflichtet, es unter Vermeidung jeglicher negativer Beeinflussung bestmöglich auf die Besuche des nicht obsorgeberechtigten Elternteils vorzubereiten und die Kontakte mit ihm sodann unter Bedachtnahme auf das Kindeswohl zu verarbeiten.

Beruft sich die Mutter auf "Widerstände" des Kindes gegen ein Besuchsrecht des Vaters sowie auf die Willensstärke und Unabhängigkeit des Kindes in der Besuchsrechtsangelegenheit, dann versagt dieses Argument, wenn es an der Mutter liegt, die von ihr ausgehende negative Beeinflussung des Kindes gegenüber dem Vater abzubauen oder zumindest den Vater dem Kind neutral darzustellen.