Seite angelegt am: 21.10.2006
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Letzte Bearbeitung:
09.08.2020
keine Mitwirkungspflicht des obsorgeberechtigten Elternteils
zur Abholung / Übergabe des Kindes
Der obsorgeberechtigte Elternteil ist daher grundsätzlich nicht verpflichtet, aktiv an der Besuchsrechtsausübung dahin mitzuwirken, dass er die Kinder zum besuchsberechtigten Elternteil bringt oder von dort wieder abholt.