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Seite angelegt am: 21.10.2006 ; Letzte Bearbeitung: 09.08.2020

keine Mitwirkungspflicht des obsorgeberechtigten Elternteils

zur Abholung / Übergabe des Kindes

Der obsorgeberechtigte Elternteil ist daher grundsätzlich nicht verpflichtet, aktiv an der Besuchsrechtsausübung dahin mitzuwirken, dass er die Kinder zum besuchsberechtigten Elternteil bringt oder von dort wieder abholt.