Seite angelegt am: 21.10.2006
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Letzte Bearbeitung:
09.08.2020
Reisekosten für Besuchsrecht - keine Minderung der Unterhaltsbemessungsgrundlage
Auch besonders hohe Aufwendungen für die Ausübung des Besuchsrechtes rechtfertigen keinen Abzug von der UBGR, soferne diese Kosten nicht existenzgefährdende Ausmaße annehmen.