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Seite angelegt am: 21.10.2006 ; Letzte Bearbeitung: 09.08.2020

Reisekosten für Besuchsrecht - keine Minderung der Unterhaltsbemessungsgrundlage

Auch besonders hohe Aufwendungen für die Ausübung des Besuchsrechtes rechtfertigen keinen Abzug von der UBGR, soferne diese Kosten nicht existenzgefährdende Ausmaße annehmen.