Seite angelegt am: 15.06.2008
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Letzte Bearbeitung:
09.08.2020
Revisibilität
Die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung, inwieweit einem Elternteil unter Bedachtnahme auf Persönlichkeit, Eigenschaften und Lebensumstände das Besuchsrecht eingeräumt werden soll, ist grundsätzlich von den Umständen des Einzelfalles abhängig; es kann ihr deshalb keine Bedeutung im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG (nunmehr § 62 AußStrG) zuerkannt werden, wenn nicht leitende Grundsätze der Rechtsprechung verletzt werden.
Dies gilt in aller Regel auch für die Frage der Aussetzung des Besuchsrechts.>
Dies gilt in aller Regel auch für die Frage der konkreten Ausgestaltung des Wochenendbesuchsrechts und des Ferienbesuchsrechts.