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Seite angelegt am: 10.02.2008 ; Letzte Bearbeitung: 09.08.2020

Reisepapiere, Reisedokumente

Grundsätzlich kann dem obsorgeberechtigten Elternteil im Rahmen der Besuchsrechtsregelung auch die Herausgabe des Reisepasses an den besuchsberechtigten Elternteil angeordnet werden.

Das Recht, Reisedokumente bei sich zu haben, kommt dem obsorgeberechtigten Elternteil zu. Sollte im Rahmen eines Fereinbesuchsrechts die Absicht bestehen, einen Urlaub mit dem Kind im ausland zu verbringen, hat der Obsorgeberechtigte das Recht, den Aufenthaltsort des Kindes zu kennen. In einem solchen Fall kann der Reisepass des Kindes dem anderen Elternteil ausgefolgt werden. Eine Verpflichtung zur Überlassung von Reisedokumeten bei jedem Besuch besteht dagegen nicht, mag der besuchsberechtigte Elternteil auch in einer Grenzregion leben.