Seite angelegt am: 07.01.2007
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Letzte Bearbeitung:
08.08.2020
Gebühren und Unterhaltsvergleich
Gerichtliche Vergleiche sind im Rahmen des Gerichtsgebührengesetzes pauschalgebührenpflichtig. Im Gegensatz zu Unterhaltsansprüchen von minderjährigen Kindern sind außergerichtliche Vergleichen gebührenpflichtig und zwar mit 1% wenn gerichtsanhängige Streitigkeiten verglichen werden, mit 2% bei außergerichtlichen Vergleichen von Rechtssachen, die nicht gerichtshängig sind.