Skip to main content Skip to page footer
Seite angelegt am: 07.01.2007 ; Letzte Bearbeitung: 08.08.2020

Gebühren und Unterhaltsvergleich

Gerichtliche Vergleiche sind im Rahmen des Gerichtsgebührengesetzes pauschalgebührenpflichtig.  Im Gegensatz zu Unterhaltsansprüchen von minderjährigen Kindern sind außergerichtliche Vergleichen gebührenpflichtig und zwar mit 1% wenn gerichtsanhängige Streitigkeiten verglichen werden, mit 2% bei außergerichtlichen Vergleichen von Rechtssachen, die nicht gerichtshängig sind.