Seite angelegt am: 12.05.2008
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Letzte Bearbeitung:
08.08.2020
Kinderabsetzbetrag
Der Kinderabsetzbetrag ist bei der Berechnung des Unterhaltsanspruches der (Ex-)Ehefrau unterhaltsrechtlich irrelevant, da er nicht dazu dient den unterhaltspflichtigen Ehegattten zu entlasten.