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Seite angelegt am: 12.05.2008 ; Letzte Bearbeitung: 08.08.2020

Kinderabsetzbetrag

Der Kinderabsetzbetrag ist bei der Berechnung des Unterhaltsanspruches der (Ex-)Ehefrau unterhaltsrechtlich irrelevant, da er nicht dazu dient den unterhaltspflichtigen Ehegattten zu entlasten.