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Seite angelegt am: 03.01.2021 ; Letzte Bearbeitung: 03.01.2021

Oppositionsklage - mit Einwendungen Rechtsgrund nicht austauschbar

Die Oppositionsbeklagte kann dem Vorbringen des Klägers, der verglichene Unterhalt, zu dessen Gunsten Exekution geführt werde, sei erloschen, nicht wirksam entgegensetzen, derselbe Betrag gebühre ihr kraft Gesetzes.