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Seite angelegt am: 14.12.2020 ; Letzte Bearbeitung: 14.12.2020

Oppositionsklage bzw. Oppositionsantrag und Unterhaltsbefreiung bzw. Unterhaltsherabsetzung

Mit Oppositionsklage (bei Kindern mit Oppositionsantrag) kann das gänzliche oder teilweise Erlöschen eines vollstreckbaren Unterhaltsanspruches geltend gemacht werden.