Seite angelegt am: 14.12.2020
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Letzte Bearbeitung:
14.12.2020
Oppositionsklage bzw. Oppositionsantrag und Unterhaltsbefreiung bzw. Unterhaltsherabsetzung
Mit Oppositionsklage (bei Kindern mit Oppositionsantrag) kann das gänzliche oder teilweise Erlöschen eines vollstreckbaren Unterhaltsanspruches geltend gemacht werden.