Seite angelegt am: 10.07.2008
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Letzte Bearbeitung:
08.08.2020
Teileinklagung und Rechtskraft
Die Rechtskraft eines Urteiles reicht nur bis zur Höhe des eingeklagten Teiles des Anspruches (des Betrages), auch wenn es sich um einen Unterhaltsanspruch handelt.