Seite angelegt am: 11.12.2021
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Letze Bearbeitung:
10.06.2022
Impfungen, HPV-Impfung
Soweit das Kind die Kosten der Impfung gegen humane Papillomaviren (HPV) als Sonderbedarf angesehen haben will, ist ihm jedenfalls insofern darin zuzustimmen, dass etwa das LG für ZRS Wien diesem Standpunkt mit der Begründung, dass diese Impfung dazu diene, gesundheitliche Risiken zu vermindern, gefolgt ist; demgegenüber wird dies vom LG Feldkirch vreneint, weil infolge fehlender Studien Bedenken bestünden. Trotz dieser kontroversiellen Rechtsprechung ist aber nach Auffassung des erkennenden Senats eine derartige Impfung schon deswegen nicht als Sonderbedarf zu qualifizieren, weil es dieser schlichtweg an der notwendigen Außergewöhnlichkeit mangelt. Bereits grundsätzlich gilt, dass gewöhnliche Impfungen keinen Sonderbedarf darstellen.