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Seite angelegt am: 02.08.2021 ; Letzte Bearbeitung: 06.06.2025

Wirksamkeit ab

Eine im ERV zugestellte einstweilige Verfügung ist bereits dann vollstreckbar, wenn der Gegner der gefährdeten Partei Kenntnis von der Entscheidung hat und sich diese im elektronischen Verfügungsbereich seines anwaltlichen Vertreters befindet.