Seite angelegt am: 22.06.2008
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Letzte Bearbeitung:
13.08.2020
Unterbrechung des Scheidungsverfahrens
Die Unterbrechung des Scheidungsverfahrens beseitigt nicht die Anhängigkeit im Sinne des § 382b (4) EO.
Auch eine Unterbrechnung nach § 6a ZPO hindert die Behandlung der EV nach § 382b EO nicht, weil diese Bestimmung nicht nur vor prozessfähigen Parteien schützen soll.