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Seite angelegt am: 22.06.2008 ; Letzte Bearbeitung: 13.08.2020

Unterbrechung des Scheidungsverfahrens

Die Unterbrechung des Scheidungsverfahrens beseitigt nicht die Anhängigkeit im Sinne des § 382b (4) EO.

Auch eine Unterbrechnung nach § 6a ZPO hindert die Behandlung der EV nach § 382b EO nicht, weil diese Bestimmung nicht nur vor prozessfähigen Parteien schützen soll.