Seite angelegt am: 22.06.2008
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Letzte Bearbeitung:
13.08.2020
Vergleich über Unterlassen des Betretens - Rechtsschutzinterese an EV
Eine einstweilige Verfügung nach § 382b EO bietet bessere Rechtsschutzmöglichkeiten als eine Exekution nach § 355 EO aufgrund eines Vergleichs auf Unterlassung des Betretens der Ehewohnung. Eine EV ist daher trotz eines solchen Vergleichs zulässig.