Seite angelegt am: 09.07.2007
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Letzte Bearbeitung:
14.08.2020
Kostenersatz im Widerspruchsverfahren
Wird über den Widerspruch kontradiktorisch verhandelt, greifen die Kostenersatzregeln der §§ 41 ff ZPO, nicht jene des § 393 EO.