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Seite angelegt am: 29.09.2007 ; Letzte Bearbeitung: 14.08.2020

Zeitraum zwischen Vorfall und Wegweisungsantrag

Dem Zeitraum zwischen Vorfall und dem darauf gegründeten Wegweisungsantrag wird von der Judikatur durchaus Bedeutung beigemessen, vor allem wenn es sich um einen einmaligen nicht allzu gravierenden Vorfall mit geringfügigen (Verletzungs-)Folgen gehandelt hat.

Einmaliger Vorfall, Antrag erst nach Monaten.