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Seite angelegt am: 03.07.2016 ; Letzte Bearbeitung: 14.08.2020

Zwingendes Recht

Die Bestimmungen über die Gewährung beschleunigten Rechtsschutzes im Provisorialverfahren sind zwingendes Recht. Sie können weder durch Parteienabrede noch durch Annahme einer Zustimmungsfiktion geändert werden. Der öffentlich rechtliche (verfahrensrechtliche) Anspruch auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung ist auch nicht vergleichsfähig.