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Seite angelegt am: 24.01.2021 ; Letze Bearbeitung: 24.01.2021

Beschimpfungen und Streitigkeiten

Uner Berücksichtigung, dass es sich immer um auf den Einzelfall abstellende Entscheidungen handelt, reichen im Allgemeinen häufige Streitigkeiten und Beschimpfungen durch einen Ehepartner , die sogar bereits zu Handgreiflichkeiten geführt haben, zur gesonderten Wohnungnahme aus. Als nicht ausreichend für eine gerechtfertigte gesonderte Wohnungnahme werden demgegenüber Interessen- und Lieblosigkeit sowie die mit einem Scheidungsverfahren verbundenen üblichen Spannungen und psychischen Belastungen erachtet.