Seite angelegt am: 24.01.2021
;
Letze Bearbeitung:
24.01.2021
Beschimpfungen und Streitigkeiten
Uner Berücksichtigung, dass es sich immer um auf den Einzelfall abstellende Entscheidungen handelt, reichen im Allgemeinen häufige Streitigkeiten und Beschimpfungen durch einen Ehepartner , die sogar bereits zu Handgreiflichkeiten geführt haben, zur gesonderten Wohnungnahme aus. Als nicht ausreichend für eine gerechtfertigte gesonderte Wohnungnahme werden demgegenüber Interessen- und Lieblosigkeit sowie die mit einem Scheidungsverfahren verbundenen üblichen Spannungen und psychischen Belastungen erachtet.