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Seite angelegt am: 14.11.2020 ; Letzte Bearbeitung: 14.11.2020

Bewertungsausspruch durch Rekursgericht nicht notwendig

Streitigkeiten über einen Anspruch nach § 97 ABGB sind auch dann als nicht rein vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Eheverhältnis anzusehen, wenn das Leistungsbegehren auf Geld lautet. Es bedarf daher keines Bewertungsausspruchs durch das Berufungsgericht (OGH 2018/03/28, 6 Ob 40/18b).