Seite angelegt am: 20.11.2021
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Letzte Bearbeitung:
20.11.2021
Keine Rückabwicklung eines Kaufvertrags
Der auf die Wohnung angewiesene Ehegatte hat keinen Anspruch auf Rückabwicklung eines vom anderen mit einem schlechtgläubigen Dritten abgeschlossenen Kaufvertrags über die ehewohnung. Der Schadenersatzanspruch des wohnungsbedürftigen Ehegatten ist auf Naturalrestitution gerichtet, worunter die tunlichste Wiederherstellung des früheren Zustands und die Duldung der ungeschmälerten Wohnungsbenützung zu verstehen sind, während die Wirksamkeit der Veräußerung der Wohnung oder einer Mietrechtgsübertragung schon im Interesse des Verkehrsschutzes unberührt bleiben muss.