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Seite angelegt am: 28.05.2022 ; Letze Bearbeitung: 28.05.2022

Wegweisung und Interessensabwägung

Die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 382b Abs 1 EO führt nicht „automatisch“ auch zur (endgültigen) Verwirkung des Wohnungserhaltungsanspruchs (§ 97 ABGB) des Weggewiesenen. Die Beurteilung, ob die Berufung des wohnbedürftigen Ehegatten auf seinen Anspruch nach § 97 ABGB rechtsmissbräuchlich ist, bedarf einer umfassenden Interessenabwägung.