Seite angelegt am: 22.06.2008
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Letze Bearbeitung:
10.08.2020
Willkürschutz
Der Regelungszweck des § 97 ABGB besteht darin, den betroffenen Ehegatten in seinem Anliegen auf Sicherung seines Wohnbedürfnisses vor Willkürakten des anderen zu schützen und ihm dabei grundsätzlich seine bisherigen Wohnverhältnisse zu erhalten.