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Seite angelegt am: 22.06.2008 ; Letze Bearbeitung: 10.08.2020

Willkürschutz

Der Regelungszweck des § 97 ABGB besteht darin, den betroffenen Ehegatten in seinem Anliegen auf Sicherung seines Wohnbedürfnisses vor Willkürakten des anderen zu schützen und ihm dabei grundsätzlich seine bisherigen Wohnverhältnisse zu erhalten.