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Seite angelegt am: 20.06.2009 ; Letze Bearbeitung: 30.03.2022

Übergabe des Wohnungsschlüssels

Der wohnungsbedürftige Ehegatte hat gegen den anderen Ehegatten gemäß § 97 ABGB auch Anspruch auf positives Handeln wie etwa auf Übergabe eines Wohnungsschlüssels.