Seite angelegt am: 03.12.2021
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Letzte Bearbeitung:
03.12.2021
Gegenstand einer Zeugenaussage
Gegenstand einer Zeugenaussage sind nur sinnliche Wahrnehmungen des Zeugen über Tatsachen; die Wiedergabe des subjektiven Eindrucks eines Zeugen fällt nicht in den Rahmen seines gerichtlichen Zeugnisses.