Seite angelegt am: 20.01.2022
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Letze Bearbeitung:
20.01.2022
Parteienvernehmung
Die Parteienvernehmung ist die Befragung der Parteien zum "Beweis über streitige, für die Entschieudng erhebliche Tatsachen" und im Außerstreitverfahren eine ganz wesentliche Erkenntnisquelle; ihr kommt deshalb zentrale Bedeutung zu, weil es in der Regel gerade die Parteien sind, die über den entscheidungswesentlichen Sachverhalt Bescheid wissen. Dieses Beweismittel erstreckt sich grundsätzlich auf beide Parteien. Die Vernehmung bloß einer Partei sollte - abgesehen von Fällen unstrittiger Unkenntnis des entscheidungswesentlichen Sachverhalts - nur Folge einer Säumnis einer Partei sein.