Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Partnerschaftliche Ausrichtung der Ehe

Geht man mit dem Berufungsgericht von einer endgültigen Zerrüttung der Ehe im Frühjahr 2010 aus, ist zu konstatieren, dass der Kläger die im Oktober 2009 beginnenden Versuche der Beklagten, ihre unterwürfige Disposition aufgrund des im Rahmen der Therapie gesteigerten Selbstwertgefühls mehr in Richtung einer gesetzlich verankerten partnerschaftlichen Ausrichtung einer Ehe zu verändern, nicht akzeptierte und als Belastung der Beziehung zu seiner Frau ansah, was zu Streitigkeiten führte.

Betrachtet man dieses Verhalten im Zusammenhang mit dem sonstigen extrem dominierenden Verhalten des Klägers, das einerseits so weit ging, die körperliche Integrität der Beklagten im Zusammenhang mit den massiv von ihm beeinflussten Versuchen der künstlichen Befruchtung hintanzustellen auch wenn dies letztendlich zu der auch von der Beklagten begrüßten Geburt des gemeinsamen Sohnes führte und das andererseits seinen signifikanten Ausdruck darin fand, dass die Beklagte
sich nicht getraute, selbst kleinere persönliche Einkäufe in die gemeinsame Wohnung zu bringen, kann dieses Verhalten insgesamt nicht außer Betracht bleiben.