Skip to main content Skip to page footer
Seite angelegt am: 25.10.2008 ; Letzte Bearbeitung: 06.08.2020

Prostitution

Die Ausübung der Prostituion ist eine schwere Eheverfehlung.

Anmerkung: Wenn der Mann allerdings damit einverstanden ist, liegt keine Eheverfehlung vor. Der Zuhälter-Ehemann hat daher keinen Freibrief für eine Ehescheidung. Das Einverständnis ist allerdings widerrufbar.