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Prostitution

Die Ausübung der Prostituion ist eine schwere Eheverfehlung.

Anmerkung: Wenn der Mann allerdings damit einverstanden ist, liegt keine Eheverfehlung vor. Der Zuhälter-Ehemann hat daher keinen Freibrief für eine Ehescheidung. Das Einverständnis ist allerdings widerrufbar.